Inklusion

Laut § 53 SGB XII werden dem Personenkreis der Betroffenen psychisch, körperlich, emotional und /oder geistig behinderte Kinder, sowie chronisch kranke, in ihrer Entwicklung retardierte oder von Behinderung bedrohte Kinder zugeordnet.

Grundlage für die Bildungsförderung sind Beobachtungen und Dokumentationen der individuellen Bildungsprozesse des Kindes mit Behinderung sowie der kontinuierliche Austausch mit Eltern, Frühförderung und medizinischen Diensten auf Basis dieser dokumentierten Erfahrungen und Einschätzungen. Ergänzend zur Bildungsdokumentation trägt der Teilhabe- und Förderplan dazu bei, den Umgang mit den durch Behinderung ausgelösten Anforderungen und Bedingungen für das Kind einzuschätzen.

Ein wesentlicher Baustein für die gelingende Persönlichkeitsbildung der Kinder mit einer Behinderung ist die enge, konzeptionelle Zusammenarbeit zwischen Tageseinrichtung und Schule. Damit die inklusive Förderpraxis im Elementarbereich ihre Fortsetzung finden kann, in der Grundschule, ist der kontinuierliche Austausch von Erzieher/Innen und Lehrer/Innen mit den Eltern ein unverzichtbarer Bestandteil pädagogischer Praxis. Sowohl das KiBiz als auch die Bildungsvereinbarung verweisen auf die Pflicht dieser Zusammenarbeit.

Uns als Team ist es bewusst, dass Inklusion schon bei den ganz Kleinen beginnen muss. Die Weichen für Inklusion müssen so früh wie möglich gestellt werden. Wir verstehen uns zunächst als Bindeglied zur Familie. Wir wollen allen Kindern trotz ihrer Einzigartigkeit, das Gefühl vermitteln, zu unserer christlichen Gemeinschaft zu gehören, mit allen Stärken und Schwächen.

Frei nach dem Liedtext:

„Gott mag Kinder“

Gott mag Kinder große und kleine,

dicke, dünne, kurze oder lange Beine.

Rotes, blondes, schwarzes Haar,

Gott mag alle Kinder das ist wunderbar. (Daniel Kallauch)[1]



[1] Liedtext: Gott mag Kinder, Daniel Kallauch, https://danielkallauch.de/ll-gott-mag-kinder/